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DAS GESETZ „LOI MONTAGNE“

Was besagt das Gesetz „Loi montagne“?

Das Gesetz „Loi montagne“ wurde am 16. Oktober 2020 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 1. November 2021 in Kraft. Laut diesem Gesetz müssen Autos mit Winterreifen, Ganzjahresreifen Schneeketten oder Schneesocken ausgestattet sein. Das Dekret Nr. 2020-1264 zielt darauf ab, die Sicherheit und die Fahrbedingungen der Verkehrsteilnehmer bei Schnee und Fahrbahnglätte zu verbessern.

Es gilt ausschließlich in Frankreich. Bei Reisen in ein anderes europäisches Land sollten Sie sich über die örtliche Gesetzgebung in Sachen Winterausrüstung informieren.

Welche Fahrzeuge sind von diesem Gesetz betroffen?

Die Winterausrüstungsvorschrift gilt laut dem Gesetz „Loi montagne“ für folgende Fahrzeuge:

  • Leichtfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge sowie Wohnmobile (Kategorie M1 und N1).
  • Lkws ohne Anhänger oder Sattelauflieger und Busse (Kategorie M2, M3 N2 und N3).
  • Lkws mit Anhänger oder Sattelauflieger (Kategorie N2 und N3).

In welchen französischen Departements gilt das Gesetz?

01 - Ain03 - Allier
04 - Alpes-de-Haute-Provence05 - Hautes-Alpes
06 - Alpes-Maritimes07 - Ardèche
09 - Ariège11 - Aude
12 - Aveyron15 - Cantal
19 - Corrèze21 - Côte-d'Or
23 - Creuse25 - Doubs
26 - Drôme30 - Gard
31 - Haute-Garonne34 - Hérault
38 - Isère39 - Jura
42 - Loire43 - Haute-Loire
46 - Lot48 - Lozère
54 - Meurthe-et-Moselle57 - Moselle
58 - Nièvre63 - Puy-de-Dôme
64 - Pyrénées-Atlantiques65 - Hautes-Pyrénées
66 - Pyrénées-Orientales67 - Bas-Rhin
68 - Haut-Rhin69 - Rhône
70 - Haute-Saône71 - Saône-et-Loire
73 - Savoie74 - Haute-Savoie
81 - Tarn82 - Tarn-et-Garonne
83 - Var84 - Vaucluse
87 - Haute-Vienne88 - Vosges
89 - Yonne90 - Territoire-de-Belfort
2A - Corse-du-Sud2B - Haute-Corse

Die Ausrüstungspflicht gilt für alle Autofahrer, die auf diesen Straßen unterwegs sind und nicht nur für die Einwohner dieser Departements.

Welche Winterausrüstung ist zugelassen?

Sie haben die Wahl zwischen der folgenden Winterausrüstung:

Der Pneus-Online-Tipp: Die Symbole „M + S“ (Matsch + Schnee) und 3PMSF (Schneeflocke vor drei Gipfeln), die auf einigen Reifen eingeprägt sind, sind ebenfalls eine Garantie für effizientes Fahrverhalten auf einer schneebedeckten Fahrbahn. Reifen, die nur die M+S-Kennzeichnung tragen, werden noch bis zum 1. November 2024 toleriert.
Sie haben auch die Möglichkeit, in Ihrem Fahrzeug sogenannte „rutschhemmende Vorrichtungen“ mit sich zu führen. Dazu gehören:

  • Schneeketten: für Autofahrer, die an verschneite Straßen gewöhnt sind.
  • Schneesocken: für einen effizienten und schnellen Einsatz.

Lkws mit Anhängern oder Sattelaufliegern müssen an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten haben, auch wenn sie bereits mit Winterreifen ausgestattet sind.

In welcher Zeit gilt das Gesetz?

Das Gesetz „Loi montagne“ gilt in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März.

Woran erkennen Sie die neuen Hinweisschilder?

Damit Sie wissen, in welchen Gebieten das Gesetz „Loi montagne“ gilt, gibt es jetzt zwei Schilder, die Sie darauf hinweisen, an welcher Stelle die Winterausrüstungspflicht beginnt und endet:

Schild B58
Beginn der Zone, in der die Winterausrüstungspflicht gilt
Schild B59
Ende der Zone, in der die Winterausrüstungspflicht gilt

Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung der Ausrüstungspflicht?

Bei Nichteinhaltung des Gesetzes „Loi montagne“ droht ein Bußgeld der Klasse 4 in Höhe von 135 € sowie eventuell die Untersagung der Fortsetzung der Fahrt.
Bis November 2022 werden Verstöße gegen das Gesetz noch nicht sanktioniert.

Weitere Informationen: https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000042434406